Das Landgericht Berlin hat zum Aktenzeichen 85 S 98/16 entschieden, dass der Verwalter dafür haftet, wenn fehlerhafte Beschlüsse gefasst werden. Hier war es so, dass der Verwalter nur ein Angebot zur Abstimmung vorgelegt hat.
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Verwalterberater
#001 Welcher Verwalter muss die Hausgeldabrechnung des Vorjahres erstellen
Der BGH hat mit Klarheit entschieden. V ZR 89/17
Es hat immer der Verwalter die Jahresabrechnung des vorangegangen Wirtschaftsjahres zu erstellen, der zum Zeitpunkt der Erstellungspflicht Verwalter ist.Das bedeutet, dass der Verwalter, der am 31.12. ausscheidet nicht nicht Abrechnung für das vergangene Jahr zu erstellen hat, sondern der neue Verwalter, der am 01.01. im Amt ist.