#002 Verwalter haftet für anfechtbare Eigentümerbeschlüsse

Das Landgericht Berlin hat zum Aktenzeichen 85 S 98/16 entschieden, dass der Verwalter dafür haftet, wenn fehlerhafte Beschlüsse gefasst werden. Hier war es so, dass der Verwalter nur ein Angebot zur Abstimmung vorgelegt hat.

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