Das Landgericht Berlin hat zum Aktenzeichen 85 S 98/16 entschieden, dass der Verwalter dafür haftet, wenn fehlerhafte Beschlüsse gefasst werden. Hier war es so, dass der Verwalter nur ein Angebot zur Abstimmung vorgelegt hat.
Das Landgericht Berlin hat zum Aktenzeichen 85 S 98/16 entschieden, dass der Verwalter dafür haftet, wenn fehlerhafte Beschlüsse gefasst werden. Hier war es so, dass der Verwalter nur ein Angebot zur Abstimmung vorgelegt hat.