#010 Mieterkündigung wegen Corona ausgeschlossen

Wegen eventuellen Mietschwierigkeiten sollen Mieter entlastet werden und den Vermietern das Recht zur Kündigung für drei Monate genommen werden, sofern es durch Covid19 zu den Zahlungsschwierigkeiten gekommen ist.

Die Krise wird damit auf dem Rücken der Eigentümer und Vermieter ausgetragen. 
Hierzu unterhalte ich mich mit dem Makler und Hausverwalter Joachim Schaller. Er ist Referent unter anderem bei den VFS und dem IVD und seit fast dreißig Jahren „im Geschäft“.

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